MOFA - Prüfbescheinigung

 

 

Mo-torisierte Fa-hrräder ( siehe § 4 ): 
einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor — auch ohne Tretkurbeln —oder Kleinkrafträder, wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, dass die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn nicht mehr als 25 km/h beträgt ; Verbrennungsmotor bis 50 ccm Hubraum oder Elektromotor. Besondere Sitze für die Mitnahme von Kindern unter sieben Jahren dürfen angebracht sein. 
Mindestalter: 15 Jahre 


Theoretische Ausbildung: 
6 Doppelstunden à 90 Min. 


Praktische Ausbildung: 
1 x 90 Min. Einzelunterricht oder 2 x 90 Min. Gruppenunterricht 


Es wird geübt:

  • Handhabung des Mofas
  • Anfahren und Halten
  • Geradeausfahren mit Schrittgeschwindigkeit
  • Fahren eines Kreises
  • Wenden
  • Abbremsen
  • Ausweichen
  • und das Fahren im Straßenverkehr

Wie geht es weiter? 
Nach dem theoretischen Unterricht fangt Ihr an für die Theorie-Prüfung zu lernen, dass kann über das Lernsystem THEO erfolgen, wir beraten Euch gern.
Wenn Ihr fertig mit üben seid, dann könnt Ihr gerne bei uns einen Vortest machen, um zu sehen, ob Ihr die Prüfung auch unter Prüfungsbedingungen (20 Fragen am PC, ab 8 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden) bestehen würdet. Gemeinsam suchen wir dann einen geeigneten Prüfungstermin beim TÜV Hanse.
Ihr bekommt von uns eine Ausbildungsbescheinigung nach § 5 FeV, die Ihr beim TÜV vorlegen müsst.


Entgelte TÜV Hanse: 
Theoretische Prüfung am PC : 14,28 € 
Ausfertigung der Prüfbescheinigung nach § 5 FeV : 7,74 €

Bitte unbedingt zur Prüfung mitbringen: 
Personalausweis, Ausbildungsbescheinigung, Geld und Passfoto!!