Fahrerschulung Klasse B 196

Motorradfahren mit dem PKW Führerschein

 

Die mögliche Eintragung der Schlüsselzahl B196 ist beschlossen und wurde am 20.12.2019 vom Bundesrat genehmigt und am 30.12.2019 im Bundesgesetzblatt verkündet.
Voraussetztungen: mindestens. 5 Jahre Führerscheinklasse B und
mindestens 25 Jahre alt
Die Zusammenstellung der Ausbildungsinhalte im theoretischen wie auch im praktischen Teil wurden dabei vom Gesetzgeber festgelegt.
 
 
4 Unterrichtseinheiten á 90 min. Theorie
mind. 5 Unterrichtseinheiten á 90 min. Praxis
 
 
Heißt: Minimum 810 Minuten

18 Ausbildungstunden a 45 Minuten = 13,5 Zeitstunden

 

 

Auf die fahrpraktischen Übungen entfallen mindestens 5 Unterrichtseinheiten (siehe oben). Die Ausbildung hat gemäß      Anlage 3 Nummer 4 und Anlage 4 Nummer 1und 2 Fahrschüler-Ausbildungsordnung zu erfolgen.

Klartext: alle Grundfahraufgaben Motorrad und Nachweis von Landstraßen- und Autobahnfahrten

Dies MUSS von der ausbildenden Fahrschule nachgewiesen und am Ende der Ausbildung dem Bewerber bescheinigt werden.

Schulungsfahrzeug


ENTWEDER du fährst mit  unserer KTM 125 (Schaltgetriebe)

ODER du nutzt Dein eigenes Fahrzeug (z.B 125er Roller).

Detaillierte Informationen dazu dann bei der Anmeldung.

 

Die Fahrstundenpreise und der Grundbetrag

 

richten sich nach den Ausbildungsentgelten der Klasse A1

 

 

Hinweis und Empfehlung: wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass es, je nach persönlicher Situation, deutlich wirtschaftlicher ist, Abstand von der Fahrerschulung B 196 zu nehmen und direkt in eine Ausbildung Klasse A2 oder A zu investieren.