Klasse B:

 


Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.5 t und nicht mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Führersitz. Auch Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg (oder mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeuges, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3.5 t nicht übersteigt).   

 

Theoretische Ausbildung: 
Mindestumfang des Theorieunterrichts: 
Ohne Vorbesitz einer anderen Klasse: 14 Doppelstunden à 90 min.
( Basisunterricht 12, Klassenspezifischer Unterricht 2)

 


Praktische Ausbildung: 
Mindestumfang der Sonderfahrten: 

Schulung auf Bundes- oder Landstraßen:

Schulung auf Autobahn:

Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit

 

 

zusätzliche Informationen zum " begleiteten Fahren" B17:  

 


Voraussetzungen für Fahrschüler :

  • Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten
  • Keine negativen Eintragungen im Verkehrszentralregister
  • Namentliche Nennung der Begleitperson/en


Voraussetzungen für Begleitpersonen :

  • Mindestalter 30 Jahre
  • Mindestens 5 Jahre im Besitz der Fahrerlaubnis Kl. B
  • Maximal 1 Punkt im Verkehrszentralregister ( wird automatisch vom LBV abgefragt )
  • Begleitperson müssen nicht identisch mit Erziehungsberechtigten sein
  • maximal 0,25 mg/l Alkohol in der Atemluft oder 0,5 Promille Alkohol im Blut und dürfen nicht unter Einfluss von Drogen stehen.

Natürlich werden wir Dir bei der Antragstellung zur Seite stehen und auch die entsprechenden Behördengänge für Dich erledigen. Es erleichtert die Sache und erspart auch unnütze Wege, wenn Du folgendes beachtest:
- Es sind zusätzliche Antragsformulare auszufüllen, die von den Begleitern und einem Erziehungsberechtigten zu unterschreiben sind. 
- Von den Begleitern wird eine Kopie des Führerscheins und von einem Erziehungsberechtigten die Kopie des Personalausweises benötigt.                                       

 Nachdem die oben aufgeführten Voraussetzungen erfüllt sind, dürft ihr ab 16 ½  Jahre die theoretische + praktische Ausbildung für Klasse B beginnen.

Nach bestandener theoretischer + praktischer Prüfung und Mindestalter 17 Jahre dürft ihr mit Begleitperson am Straßenverkehr mit Kfz. der Kl. B teilnehmen. Ihr bekommt eine Prüfbescheinigung nur für den Geltungsbereich der BRD und Österreich.
Mit 18 darfst Du Dir dann den „richtigen“ Führerschein, den so genannten „Kartenführerschein“, beim Verkehrsamt abholen und die Einschränkungen „nur in Deutschland“ und „nur in Begleitung“ entfallen.  Es ist sinnvoll sich beim LBV vorher telefonisch zu erkundigen, ob und wo der Führerschein vorliegt, um evtl. unnötige Wege und Wartezeiten zu vermeiden.

 

 

Interessant zu wissen:

  • Man hat von Anfang an einen –bis auf die Einschränkungen- vollwertigen Führerschein und fährt sofort auf eigene Verantwortung.
  • Die Probezeit (2 Jahre) beginnt sofort.
  • Man erwirbt gleichzeitig die Klassen L, M und S.
  • Zusätzliche Begleitpersonen können auch nach der Prüfung benannt werden.
  • Es ist anzuraten, der Versicherung des Autos mitzuteilen, dass ein 17-jähriger das Fahrzeug fährt.
  • Einige Versicherungen gewähren Rabatte in der KFZ-Versicherung- Erkundigen lohnt sich!!