Die praktische Prüfung:

 

Die praktische Fahrprüfung kann frühestens einen Monat vor dem 18. (beim begleiteten Fahren 17.) Geburtstag gemacht werden.

Nachdem der Fahrschüler und der Fahrlehrer sich einig sind, dass das Fahrkönnen ausreicht, um an der praktischen Fahrprüfung teilzunehmen, wird der Fahrschüler durch die Fahrschule zur Prüfung angemeldet.
Die praktische Fahrprüfung ( 45 Minuten ) findet mit Deinem Fahrlehrer und einem Fahrprüfer vom TÜV statt.

 

In der Regel findet die praktische Prüfungsfahrt in bekannter Umgebung statt. Sie beinhaltet das Fahren in der Stadt, außerhalb der Stadt (Autobahn/Landstraße) und die Grundfahraufgaben (Einparken, Wenden, Anfahren am Berg, Gefahrbremsung etc).
Mit der Aushändigung des Führerscheins (wenn es der erste Führerschein ist) ) beginnt eine Probezeit, die nach zwei Jahren endet, sofern keine Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung ( StVO) im Verkehrszentralregister eingetragen werden.