Motorrad Klasse A - schwere Krafträder

Triumph Tiger 800 ABS
Triumph Tiger 800 ABS


Schwere Krafträder /Dreirädrige Kraftfahrzeuge

Krafträder mit und ohne Beiwagen, dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symetrisch angeordneten Rädern, ohne Leistungsbeschränkung. 



Für diese Fahrerlaubnis sind zwei Zugangswege vorgesehen:

  • Stufenweiser Zugang: nach 2- jährigem Besitz der Klasse A2 nur praktische Prüfung
    (somit vor Vollendung des 24. Lebensjahres möglich)
  • Direkter Zugang (Direkteinstieg): ab Vollendung des 24. Lebensjahres. 
  •  

Mindestalter:
Krafträder: 24 Jahre(Direkteinstieg) 
bei zweijährigem Vorbesitz von A2: 20 Jahre

               Dreirädrige Kraftfahrzeuge:21 Jahre

Geltungsdauer: ohne Befristung 

Vorbesitz erforderlich: bis 24. Lebensjahr Klasse A2, ab 24. Lebensjahr NEIN 
Beinhaltet Klasse: A1, A2, AM

 

Theoretische Ausbildung 
Mindestumfang des Theorieunterrichts:

  • Ohne Vorbesitz einer anderen Klasse: 16 Doppelstunden a 90 min.

                ( Basisunterricht 12, Klassenspezifischer Unterricht 4 )

  • Mit Vorbesitz einer anderen Klasse: 10 Doppelstunden a 90 min.

               ( Basisunterricht 6, Klassenspezifischer Unterricht 4 )

 

Praktische Ausbildung 
Mindestumfang der Sonderfahrten 
in ( ) bei Aufstieg von A2

  • Schulung auf Bundes- oder Landstraßen 5  (3)
  • Schulung auf Autobahn 4 (2)
  • Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit 3 (1)

 

 

Die praktische Prüfung: 
Die praktische Fahrprüfung kann frühestens einen Monat vor dem 24. Geburtstag (beim stufenweisen Aufstieg nach zweijährigem Besitz Klasse A2.) gemacht werden.

Nachdem der Fahrschüler und der Fahrlehrer sich einig sind, dass das Fahrkönnen ausreicht, um an der praktischen Fahrprüfung teilzunehmen, wird der Fahrschüler durch die Fahrschule zur Prüfung angemeldet.
Die praktische Fahrprüfung findet mit Deinem Fahrlehrer und einem Fahrprüfer vom TÜV statt. Dabei dauert die Fahrt 60 Minuten (beim stufenweisen Aufstieg 40 Minuten). 
In der Regel findet die praktische Prüfungsfahrt in bekannter Umgebung statt. Sie beinhaltet das Fahren in der Stadt, außerhalb der Stadt (Autobahn/Landstraße) und Grundfahraufgaben.
Mit der Aushändigung des Führerscheins ( wenn es der erste Führerschein ist ) beginnt eine Probezeit, die nach zwei Jahren endet, sofern keine Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) im Verkehrszentralregister eingetragen werden.