Kraftrad
bis 125 ccm Hubraum, max. 11 kW Motorleistung, Leistungsgewicht max. 0,1kW/kg.
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit mehr als 45 km/h bbH, max.15 kW Motorleistung.
Mindestalter: 16 Jahre
Geltungsdauer: ohne Befristung
Vorbesitz erforderlich: NEIN
Beinhaltet Klasse: AM
Theoretische Ausbildung
Mindestumfang des Theorieunterrichts:
16 Doppelstunden a 90 min. ( Basisunterricht 12, Klassenspezifischer Unterricht 4 )
Praktische Ausbildung
Mindestumfang der Sonderfahrten:
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Schulung
auf Bundes- oder Landstraßen 5
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Schulung
auf Autobahn 4
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Schulung
bei Dämmerung oder Dunkelheit 3
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Die
praktische Prüfung:
Die praktische Fahrprüfung kann frühestens einen Monat vor dem 16. Geburtstag.
Nachdem der Fahrschüler und der Fahrlehrer sich einig sind, dass das Fahrkönnen ausreicht, um an der praktischen Fahrprüfung teilzunehmen, wird der Fahrschüler durch die
Fahrschule zur Prüfung angemeldet.
Die praktische Fahrprüfung findet mit Deinem Fahrlehrer und einem Fahrprüfer vom TÜV statt. Dabei dauert die Fahrt 60 Minuten. In der Regel findet die praktische Prüfungsfahrt in
bekannter Umgebung statt. Sie beinhaltet das Fahren in der Stadt, außerhalb der Stadt (Autobahn/Landstraße) und Grundfahraufgaben.
Mit der Aushändigung des Führerscheins beginnt eine Probezeit, die nach zwei Jahren endet, sofern keine Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) im Verkehrszentralregister
eingetragen werden.
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