Motorrad Klasse A2 - mittelschwere Krafträder
Kraftrad bis
35 kW (48PS) Motorleistung, Leistungsgewicht max. 0,2 kW/kg.
Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1 nur praktische Prüfung
(gilt auch für vor dem 01.04.1980 erworbene Führerscheine der Klassen 3 /4).
Mindestalter:
18 Jahre
Geltungsdauer: ohne Befristung
Vorbesitz erforderlich: NEIN
Beinhaltet Klasse: A1, AM
Theoretische Ausbildung
Mindestumfang des Theorieunterrichts:
- Ohne Vorbesitz einer anderen Klasse: 16 Doppelstunden a 90 min.
( Basisunterricht 12, Klassenspezifischer Unterricht 4 )
- Mit Vorbesitz einer anderen Klasse: 10 Doppelstunden a 90 min.
( Basisunterricht 6, Klassenspezifischer Unterricht 4 )
Praktische Ausbildung
Mindestumfang der Sonderfahrten
in ( ) bei Vorbesitz von A1
- Schulung auf Bundes- oder Landstraßen 5 (3)
- Schulung auf Autobahn 4 (2)
- Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit 3 (1)
Die praktische Prüfung:
Die praktische Fahrprüfung kann frühestens einen Monat vor dem 18. Geburtstag (beim stufenweisen Aufstieg nach zweijährigem Besitz Klasse A1.) gemacht werden.
Nachdem der Fahrschüler und der Fahrlehrer sich einig sind, dass das Fahrkönnen ausreicht, um an der praktischen Fahrprüfung teilzunehmen, wird der Fahrschüler durch die Fahrschule zur Prüfung
angemeldet.
Die praktische Fahrprüfung findet mit Deinem Fahrlehrer und einem Fahrprüfer vom TÜV statt. Dabei dauert die Fahrt 60 Minuten (beim stufenweisen Aufstieg 40 Minuten).
In der Regel findet die praktische Prüfungsfahrt in bekannter Umgebung statt. Sie beinhaltet das Fahren in der Stadt, außerhalb der Stadt (Autobahn/Landstraße) und Grundfahraufgaben.
Mit der Aushändigung des Führerscheins ( wenn es der erste Führerschein ist ) beginnt eine Probezeit, die nach zwei Jahren endet, sofern keine Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) im
Verkehrszentralregister eingetragen werden.